ILaC als Grundlage individueller Förderung

 

Allen Schülern eine individuelle Förderung zu gewährleisten ist eins der grundlegenden Ziele von ‚gutem Unterricht’. Diese individuelle Förderung aber braucht eine fundierte Grundlage, auf der Fördermaßnahmen und -ziele getroffen werden.

Diese Grundlage schafft ILaC durch das Erfassen des individuellen Leistungsstandes und durch die wertungsfreie statistische Auswertung, die eine Langzeitbeobachtung der Lernentwicklung ermöglicht.

Dies entspricht den Anforderungen, die bereits im §1 des Schulgesetzes RP zugrunde gelegt werden:

§ 1 (1) Schulgesetz RP (SchulG, Stand: 22.12.2008)

Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten, unabhängig von seiner Religion, Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Identität sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein.

 

Wichtig dabei ist nicht das bloße Anhäufen von Wissen, sondern kompetenzorientiertes Lernen. Dazu gehören die Dokumentation der individuellen Entwicklung, die Überprüfung des Entwicklungsstandes und die Feststellung des Förderbedarfs. Auf dieser Grundlage erfolgen Beratungsgespräche (Link zum Elternberatungsmodus) über Lernstand und weiterführende Förderplanung.

 

Wichtige Elemente kompetenzorientierten Unterrichts, denen ILaC Rechnung trägt, sind der Einsatz des Computers als Werkzeug, individuelle Förderung auf der Grundlage des jeweiligen Entwicklungsstandes, Beratungsgespräche aufgrund wertungsfrei erhobener Daten und regelmäßige Trainingseinheiten.

 

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